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Allgemeine Geschäftsbedingungen DatenBlick GmbH

I. Gegenstand des Vertrages

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der DatenBlick GmbH (im folgenden „DATENBLICK“) und dem Auftraggeber vereinbarten Aufträgen. Alle Angebote sind frei bleibend. DATENBLICK erbringt alle Leistungen und Arbeiten ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Der Auftraggeber erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DATENBLICK bei einer Beauftragung ausnahmslos an und versichert diese gelesen und verstanden zu haben und in den Vertrag einzubeziehen.
2. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäfts-bedingungen des Auftraggebers erkennt DATENBLICK nicht an, außer diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich und uneingeschränkt, wenn in Kenntnis widersprechender AGB des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos erbracht werden.
3. DATENBLICK erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Auftraggebers ohne weitergehende Einwilligung, nur soweit sie für die Vertragsbegründung und Abwicklung sowie zu Zwecken der Abrechnung erforderlich sind. Im Weiteren gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdaten-schutzgesetztes (BDSG).

II. Leistungen und Servicebedingungen

4. Der Vertrag zwischen DATENBLICK und dem Auftraggeber kommt durch Unterzeichnung eines Vertrages, der ausdrücklichen Annahme eines Angebots, durch Zahlung der ersten Rechnung oder Aufnahme der Leistungserbringung auf Wunsch des Auftraggebers zustande, je nachdem was zuerst erfolgt.
5. Datenblick erbringt u.a. folgende Dienstleistungen: – die Erstellung von Webseiten und Internetshops – die Entwicklung und Anpassung von Software – Suchmaschinenoptimierung und –werbung – Social Media Management und Social Media Werbung – die Erstellung von Photos, Videos und Animationen – die Erstellung von Logos, Designs und Templates – Artikelaufbereitung und Support – Contenterstellung – Werbemittelerstellung Diese Auflistung ist nicht abschließend.
6. Gegenstand des Vertrages ist der mit dem Auftraggeber vereinbarte Leistungsumfang (vereinfachten Pflichtenheft) entsprechend dem bestätigten Angebot. Im vorgegebenen Rahmen hat Datenblick vollumfängliche Gestaltungsfreiheit, sofern die vereinbarten Absprachen hinsichtlich Gestaltung, Funktionalität und Systemintegrität eingehalten werden. Datenblick wird Weisungen, die der Auftraggeber erteilt, im Rahmen dieser gestalterischen Freiheit befolgen sowie Vorschläge, Produktionsmöglichkeiten und Geschäftsstrategien des Auftraggebers berücksichtigen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, die über die vereinbarten Korrekturschleifen hinausgehen, so hat er die Mehrkosten, die Ihm vorher mitzuteilen sind, zu tragen.
7. Sofern Datenblick gegenüber dem Auftraggeber ein individualisiertes Angebot abgibt, geschieht dies auf Basis der Angaben des Auftraggebers über sein aktuelles System bzw. Systemkomponenten und über eventuell geplante bzw. absehbare Systemänderungen. Sofern vom Auftraggeber keine Angaben gemacht werden, gibt DATENBLICK Mindestsystem-voraussetzungen vor, die zum Betrieb des bestellten Werkes bzw. zur Lauffähigkeit der Applikation und zur Systemintegrität notwendig sind. Der Auftraggeber trägt das Risiko, dass die auf dieser Grundlage individuell erstellten Leistungen und Applikationen auf seinem System hinsichtlich der Systemvoraus-setzungen fehler- und störungsfrei funktionieren. Etwaige Fehlfunktionen, die aufgrund nicht eingehaltener, veränderter oder fehlerhaft mitgeteilter Systemvoraus-setzungen zurückzuführen sind, hat DATENBLICK nicht zu vertreten.
8. Im Rahmen des Serviceangebots „Pflege-Service“ werden die zuvor durch die DATENBLICK erstellte Produkte basierend auf den Wünschen des Kunden von gepflegt und aktualisiert. Hierfür wird der Leistungsumfang gesondert vereinbart.
9. SEO und SEA
DATENBLICK bietet dem Kunden im Rahmen dieses Dienstes verschiedene Leistungen zur Suchmaschinenoptimierung und zum Suchmaschinenmarketing für seine Produkte an. Hierfür wird der Leistungsumfang gesondert vereinbart.
9a) SEA: Der Kunde gibt vor, in welcher Höhe das monatlich variable Budget für Clicks angestrebt werden soll. Die vereinbarte Grundgebühr bleibt davon unberührt. DATENBLICK erstellt für den Kunden Werbetexte, die als Anzeige nach der Eingabe von bestimmten Keywords durch Internet-Nutzer auf der Website von Suchmaschinen und Portalen auftauchen sollen und übernimmt ebenfalls die Erstellung dieser Keyword-Liste. DATENBLICK wird dabei nach eigenem, freiem Ermessen festlegen, bei welchen Suchmaschinen die Anzeigen platziert werden.
Falls der Kunde keine spezifischen Seiten mit URL(s) benennt, verwendet die DATENBLICK die Inhalte von sämtlichen Seiten und Unterseiten der Website des Kunden. DATENBLICK wird weiterhin die generierten Clicks und die damit verbundene Performance der Werbetexte und der verwendeten Keywords überwachen und ist berechtigt, nach eigenen, freien Ermessen die Werbetexte und Keywords zu Optimierungszwecken zu ändern.
9b) SEO: Nach dem Setzen der textlichen Inhalte wird die Kundenwebsite für Suchmaschinen optimiert.

III. Erstellungsprozess und Übergabe

10. Um die Wünsche und Vorstellungen zu Aufbau, Gestaltung und Inhalt der Produkte zu klären, werden im ersten Interview allgemeine Informationen zum Unternehmen des Kunden, dessen Zielgruppen sowie zu den angebotenen Produkten oder Dienstleistungen erfragt. Der Kunde ist während der gesamten Zeit der Erstellung durch DATENBLICK zur Mitwirkung und damit zur Überlassung aller Daten und Informationen, die für die Entwicklung des Konzepts und Herstellung der Website erforderlich sind, verpflichtet.
11. Basierend auf den Wünschen und Informationen des Kunden wird von DATENBLICK ein passendes Angebot erstellt und dem Kunden vorstellen. Stimmt der Kunde diesem zu, beginnt die DATENBLICK mit der Erstellung der Produkte gemäß dem Angebot.
12. Der Kunde wird aufgefordert, Dateien und Informationen für die Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellen. Das sind u.a. geeignete Bilder, Texte (wie z.B. Unternehmensbeschreibung, Impressum, AGB, Datenschutzerklärung) oder das Unternehmens-Logo
13. Der Kunde muss dafür Sorge tragen, dass er sämtliche Rechte an den von ihm gelieferten Dateien besitzt. Eine rechtliche Beratung zu den von dem Kunden gewünschten Gestaltungen wird von der DATENBLICK nicht erbracht.
14. AGBs, Impressen, Datenschutzerklärungen und weitere Texte rechtlichen Inhalts werden nicht von der DATENBLICK für den Kunden erstellt. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner zum Zwecke des Einbaus, z.B. auf der Kundenwebsite, zur Verfügung gestellten Rechtstexte übernimmt der Kunde allein die Verantwortung.

IV. Rechnungsstellung, Rücktritt und Kündigung

15. Nach der Fertigstellung der Seite wird diese dem Kunden präsentiert. Danach hat der Kunde einmalig die Möglichkeit kleinere Änderungswünsche wie z.B. Textänderungen, Austausch eines Bildes, Änderung einer Überschrift, etc. bei DATENBLICK anzufragen. Größere Änderungen im Layout, in der Seitenstruktur, oder der Farbwelt/Typografie sind nach der Übergabe ausgeschlossen bzw. bedürfen einer Nachbeauftragung. Ein Anspruch des Kunden auf Erfüllung seiner Änderungswünsche besteht nicht.
16. Die Rechnungsstellung erfolgt i.d.R. direkt nach der Bestellung, spätestens jedoch bei Freigabe des Konzepts durch den Kunden. Verzögert sich die Erstellung durch von DATENBLICK nicht verschuldete Gründe, wie z.B. durch fehlendes Material des Kunden, so bleibt die Fälligkeit der Rechnung davon unberührt. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der DATENBLICK ohne weitere Mahnung ein Anspruch gemäß § 288 II BGB zu.
17. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt das ausgelieferte Werk im Eigentum von DATENBLICK. DATENBLICK ist im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, erbrachte Leistungen zurück zu halten und zu stoppen und insbesondere nach erfolgter Androhung das Vertragsverhältnis zu kündigen. Vorbehalten bleiben jedenfalls weitergehende Ansprüche.
18. Wird der Auftrag ganz oder teilweise aus von DATENBLICK nicht zu vertretenden Gründen nicht erfüllt, so besteht für den Auftraggeber trotzdem die Verpflichtung, die gesamte vertraglich vereinbarte Vergütung zu bezahlen, jedoch können die der DATENBLICK ersparten Aufwendungen angerechnet werden. Die Bedingungen dieser Bestimmung gelten auch für Drittlieferungen. Bereits bezahlte, aber nicht verbrauchte Ansprüche auf Dienstleistungen verfallen bei Kündigung.

19. Bei Verträgen oder Geschäftsverbindungen für die keine Laufzeit vereinbart wurde, kann jede Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende die Geschäftsbeziehung kündigen. Ansonsten gelten die vereinbarten Kündigungsfristen. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
20. Der Kunde erteilt DATENBLICK, auch über die laufenden Geschäftsbeziehungen hinaus, das Recht, die für den Kunden erstellten Produkte für die eigene Werbung und als Referenz zu nutzen. DATENBLICK ist berechtigt, an allen von ihr erstellten Arbeiten ihr eigenes Unternehmenskennzeichen bzw. Identifizierungstext anzu-bringen. DATENBLICK ist es gestattet Ausschnitte bzw. Screenshots von Arbeiten auf der eigenen Referenzseite im Internet zum Abruf bereit zu halten und zu veröffentlichen.

V. Werbung und Rechteeinräumung

21. Alle zur Produkterstellung wesentlichen Bestandteile (u.a. Entwürfe, Fotografien, Keywordlisten, u.ä.) und sonstige Leistungen von DATENBLICK unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG), sämtliche Rechte hieran liegen bei DATENBLICK. Bei urheberrechtlich geschützten Werken, die Gegenstand des Auftrages sind, gewährt DATENBLICK dem Auftraggeber an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, die Leistungen jeweils für den individuell vereinbarten Vertragszweck zu nutzen.

VI. Rechte und Pflichten des Kunden

22. Der Kunde ist verpflichtet, das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland einzuhalten. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm zu Zwecken des Einbaus auf seiner Kundenwebsite oder ähnlichen Produkten zur Verfügung gestellten Daten bzw. verlinkt erreichbarer Daten nicht die Rechte Dritter verletzen.
23. Der Kunde übernimmt die umfassende Haftung dafür, dass von ihm der DATENBLICK zur Verfügung gestellten Daten mit Wettbewerbs-, Kennzeichnungs-, Namens- und Urheberrecht im Einklang stehen. Die DATENBLICK ist berechtigt, bestimmte vom Kunden gestellte Inhalte zurückzuweisen, zu sperren oder zu löschen, wenn begründete Zweifel (z.B. Geltendmachung von Ansprüchen von Seiten Dritter) an der Zulässigkeit der Inhalte des Kunden bestehen.
24. Über den Vertragszweck hinaus gehende Nutzungen, sind unzulässig, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. Dem Auftraggeber ist ferner die Erteilung von, Unterlizenzen und die Vervielfältigung der Leistungen, außer zum eigentlichen Vertragszweck, nicht gestattet. Auch die Vermietung oder weitergehende Verwertung, als die vertraglich vereinbarte, ist untersagt. Für weitergehende Verwertungen bedarf es einer gesonderten Vereinbarung mit DATENBLICK. Die Rechte an einem auf der Basis dieser Geschäftsbedingungen geschlossenen Vertrag über urheberrechtlich geschützte Dienst-leistungen sind nicht ohne schriftliche Genehmigung durch DATENBLICK an Dritte übertragbar. Sämtliche eingeräumten Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung an DATENBLICK an den Auftrag-geber über.
25. Alle Rechte an abgelehnten und/oder unfertigen (Teil)Leistungen bleiben zur weiteren Nutzung DATENBLICK vorbehalten. Für eine anderweitige Regelung, muss der Auftraggeber eine der Nutzung angemessene Vergütung zahlen.
26. Sämtliche erforderlichen Genehmigungen von Dritten, insbesondere in Bezug auf gewerbliche Schutzrechte wie etwa das Marken- und Urheberrecht, soweit diese zur Vertragserfüllung von DATENBLICK erforderlich sind, sind vom Auftraggeber einzuholen. DATENBLICK wird insoweit von jeder Haftung gegenüber Dritten freigestellt. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Vorarbeiten und Teilleistungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Für die wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit und schutzrechtliche Eintragbarkeit der Entwürfe haftet DATENBLICK nicht. Dritte Auftragnehmer, die für DATENBLICK Fremdleistungen ausführen, sind keine Erfüllungsgehilfen.
Für Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher dritten Parteien wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Soweit DATENBLICK Vorlagen Dritter (z.B. WordPress) verwendet, kann eine Rechte-einräumung nur unter den dort geltenden Bedingungen und Reichweite erfolgen.
27. Unmittelbar nach Zugang des vertraglich vereinbarten Werkes, muss es auf offensichtliche Mängel überprüft werden. Es gilt der Anschein für eine mangelfreie Abnahme, sofern nicht innerhalb einer Frist von einer Woche eine entsprechende Anzeige schriftlich beim Auftragnehmer eingeht.
Die Ablehnung der Annahme des Werkes ist nicht möglich, sofern die Funktionalität der gelieferten Sache nicht unerheblich eingeschränkt ist. §377 HGB gilt entsprechend für Kaufleute.

VII. Haftung, Verschwiegenheit

28. Eine Haftung für Schäden besteht nur für die von den gesetzlichen Vertretern oder einem Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schaden. Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer Kardinalspflicht (vertragswesentlichen Pflicht) ist die Höhe der Haftung nach auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Die Höhe der Haftung beschränkt sich für jeden Auftrag auf den jeweiligen Auftragswert. Die Gesamthaftung ist jedoch in jedem Fall je Auftraggeber und Schadensfall auf die in der Haftpflichtversicherung genannten Höchstsummen von DATENBLICK beschränkt.
29. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht, für Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), im Rahmen eines Garantieversprechens oder im Rahmen der Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
30. Für den Verlust von Daten haftet DATENBLICK nach Maßgabe der vorangehenden Vorschriften nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Auftraggebers nicht vermeidbar gewesen wäre und DATENBLICK grobe Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz vorzuwerfen ist.
31. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, über alle Daten, Informationen und Betriebsgeheimnisse, die sie in Folge der Durchführung des Vertrages in Erfahrung bringen, und Informationen, die nicht allgemein bekannt und zugänglich sind, gegenüber jedermann auf unbefristete Zeit Stillschweigen zu bewahren. Die Parteien werden die mit dem Auftrag in Verbindung kommenden Mitarbeiter analog verpflichten und die zur Erfüllung des Vertrages eingeschalteten Dritten entsprechend instruieren. Auch gilt in Bezug auf sämtliche vertragliche Regelungen eine umfassende Verschwiegenheitsverpflichtung gegenüber Dritten.

VIII. Schlussbestimmungen

32. DATENBLICK macht den Auftraggeber ausdrücklich darauf aufmerksam, dass der Schutz und die Integrität der Daten bei Datenübertragungen in offenen Netzen, wie zum Beispiel dem Internet, nach dem aktuellen Stand der Technik nicht vollumfänglich garantiert werden kann. Der Auftraggeber ist sich ferner bewusst, dass der Host-Provider das auf dem Server gespeicherte Datenmaterial und weitere sich dort befindliche Dateien des Auftraggebers unter technischen Gesichtspunkten einblicken, abrufen und manipulieren kann. Auch Dritten Personen ist es theoretisch möglich, unter Ausnutzung technischer Möglichkeiten, widerrechtlich in die Sicherheit einzugreifen und den Datenverkehr zu kontrollieren bzw. zu manipulieren oder abzuhören. 33. Für die vom Auftraggeber über das Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Dateien ist der Auftraggeber selbst verantwortlich und stellt DATENBLICK diesbezüglich von jeglicher Haftung frei. DATENBLICK haftet nicht für die korrekte Funktionalität von Infrastrukturen oder Übertragungswegen über das Internet, die nicht im Verantwortungsbereich von DATENBLICK liegen. Die Nutzung von derartigen Leistungen geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Auftraggebers. DATENBLICK kann nicht gewährleisten, dass die Dienste ununterbrochen und fehlerfrei zur Verfügung stehen.
34. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist – soweit nicht anderweitig vereinbart – Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.
35. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
36. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: November 2015

DatenBlick GmbH AG Charlottenburg HRB 170100 B Geschäftsführer: Detlef Winkelewski

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Datenblick GmbH
Rückertstraße 5
D-10627 Berlin

Telefon: 030 / 31 99 082 00
Fax: 030 / 31 99 082 09
Email: info@datenblick.de

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